Allgemeine Geschäftsbedingungen
von
Jannik Stempnewicz
Leveragebiz
Bahnhofstraße 43
27616 Beverstedt- im Folgenden: Auftragnehmer
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
1.1 Allgemeines
1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische
Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem
Kunden.
1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen
Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der
Auftragnehmer bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des
Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass
deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil
geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den
vorliegenden AGB vor.
1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden,
erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der in Auftrag
gegeben Leistungen zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte
Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem
Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist,
Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Auftragnehmer ist vor allem nicht
verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden
selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem
geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige
Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen.
Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden
Informationen, Daten, Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und Zugänge
vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten
Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des
Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt
diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht
er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl unter Beachtung
der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto
Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art.
28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom Auftragnehmer zu
stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete
(notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in
keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben
hiervon unberührt.
1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Auftragnehmer
dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für
deren Suche) in Rechnung stellen.
Teil 2 – Erstellung und Gestaltung von Content
2.1 Erstellung von Texten / Copywriting
2.1.1 Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden u. a. Texte (z. B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten,
Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.
2.1.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird der Auftragnehmer diese dem Kunden zur
Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei
Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer
Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht
der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
2.1.3 Sofern der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der
Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt
zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein
Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die
Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde
die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
2.1.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet der Auftragnehmer ausschließlich
nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.
2.2 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)
2.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung
von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).
2.2.2 Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen
Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen
Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme
der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit
und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche
ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag
zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.
2.2.3 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung
des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinition etc.) dem Auftragnehmer vor Auftragsbeginn vollständig
in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der
Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
2.2.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je
zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche
und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt.
Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann der
Auftragnehmer dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
2.2.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme
des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
2.2.6 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte
an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich,
örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische
Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch
keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich
abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der
Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit dem
Auftragnehmer. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung vom Auftragnehmer durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt
oder an Dritte weitergegeben werden.
2.2.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
Teil 3 – Marketing
3.1 Schaltung von Werbeanzeigen
3.1.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen,
Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“).
3.1.2 Der Auftragnehmer berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass
diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen, Leads) sind
hierbei nicht geschuldet.
3.1.3 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für
die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch
allein dem Kunden. Der Auftragnehmer wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre
inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der
Auftragnehmer nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte der Auftragnehmer in
Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen
geltendes Recht verstoßen, kann der Auftragnehmer das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der
Anzeigen verweigern.
3.1.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach vom Auftragnehmer in
die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei der Auftragnehmer nur das technische Hochladen der
Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben
unberührt.
3.1.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für
die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese
Kosten vom Kunden zu tragen.
Teil 4 – Sonstige Bestimmungen
4.1 Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand einer individualvertraglichen
Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
4.2 Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern.
Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs.2 S.1 BGB wird auf 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt,
sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist,
die der Auftragnehmer dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde
innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk
als abgenommen.
4.3 Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt
beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese
Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der
Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Die Verjährung beginnt
nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die
gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
4.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
4.4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden– an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
4.4.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Auftragnehmer ausdrücklich die
Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise
öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu
dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als
Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
4.4.3 Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise
im Footer und im Impressum der vom Auftragnehmer erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem
Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
4.5 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht
ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder,
Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen
Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien
des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten
(bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den
vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich
unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
4.6 Haftung/Freistellung
4.6.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund
zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig
eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche
Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des
Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des
Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung
des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
4.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den
Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend
gemacht werden.
4.7 Schlussbestimmungen
4.7.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem
materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4.7.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien
den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis;
ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
4.7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen
in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder
Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden
werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern
der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine
Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der
Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung
außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf
die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.